Auf der Jahreshauptversammlung am 14. April 2026 hat der Vorstand verkündet, dass man sich zum Ende des Geschäftsjahres 2025/2026 zurückziehen wird, um das Amt im Verein mit einem geordeten Übergang an einen neuen Vorstand zu übergeben.
Christian Stiefelhagen
Vorstandsvorsitzender
Dennis Baaten
stellv. Vorstandsvorsitzender
Jörg Eicker
Mitglied des Vorstands
Jörg Kaiser
Mitglied des Vorstands
Georg Mewes
Mitglied des Vorstands
Die Aufgaben des Verwaltungsrates bestehen aus der Überwachung, Beratung und Unterstützung des Vorstands. Rechtsgeschäfte ab einer bestimmten Größenordnung, bedürfen der Genehmigung des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat stellt den vom Vorstand erstellten Jahresabschluss des Vereins fest. (Siehe §13 unserer Vereinssatzung).
Martin Sprung
Vorsitzender Verwaltungsrat
Justin Rohloff
stellv. Vorsitzender
Dennis Burke
Mitglied des Verwaltungsrats
Timon Heymann
Mitglied des Verwaltungsrats
Dirk Recke
Mitglied des Verwaltungsrats
Andreas Philipps und Ursula Lang sind als Rechnungsprüfer gewählt.
Aufgabe der Rechnungsprüfer ist die Überprüfung von Kasse und Buchhaltung in formeller Hinsicht. Die Rechnungsprüfer haben über ihre Tätigkeit und Feststellungen der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Gegenüber dem Verwaltungsrat hat auf dessen Wunsch eine eingehende Berichterstattung zu erfolgen. (Siehe §16 unserer Vereinssatzung).
Der Ehrenrat hat die Aufgabe, Streitfälle und Meinungsverschiedenheiten zwischen Organen des Vereins zu schlichten. Er ist Beschwerdeinstanz im Disziplinarverfahren. Er hat das Recht, vom Vorstand verfügte Disziplinarmaßnahmen zu bestätigen oder zu verwerfen (siehe §15 unserer Vereinssatzung).
Peter Dahmen
Vorsitzender des Ehrenrats
Hans-Peter Mathei
stellv. Vorsitzender Ehrenrat
Robert Philipps
Ehrenrat (Ehrenmitglied)
Bernard Dietz
Ehrenrat (Ehrenmitglied)
Arno Brinkmann
Mitglied des Ehrenrats
Helmut Willmeroth
Mitglied des Ehrenrats
Dr. Stephan Bock
Mitglied des Ehrenrats
MITGLIEDERVERWALTUNG
Meidericher Spielverein 02 e.V. Duisburg
Margaretenstraße 5-7, 47055 Duisburg



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Für Spenden bis zu 300 Euro wird keine Zuwendungsbestätigung benötigt – ein sogenannter vereinfachter Nachweis, z.B. eine Buchungsbestätigung der Überweisung, reicht gegenüber dem Finanzamt aus.
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Der Vorstand des MSV 02 e.V. Duisburg