Alle bisherigen Plastikkarten verlieren nach einer kurzen Übergangsphase 2026 ihre Gültigkeit als Ausweis im Shop und beim Ticketing,
da die digitalen Mitgliedskarten diese ersetzen. Das Begrüßungspaket mit den neuen Plastikkarten (mit QR-Code) kann für 19,02 € auch von unseren Bestandsmitgliedern
(analog ihrer Beitragskategorie) separat erworben werden.
Diese Beitragsordnung basiert auf den §§ 4,6,7.2 und 8.2a der Satzung des MSV 02 e.V. Duisburg und führt die innerhalb der Satzung verankerten Regelungen ergänzend aus.
§ 1 – Erwerb der Mitgliedschaft
EIn Antrag zum Erwerb der Mitgliedschaft beim MSV 02 e.V. Duisburg erfolgt ausschließlich über den Online-Mitgliedsantrag.
§ 2 – Festlegung der Mitgliedsbeiträge
Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung durch Erlass dieser Beitragsordnung mit einfacher Mehrheit festgelegt.
§ 3 – Beitragszahlung
- Die Beitragszahlung muss im Voraus auf ein Konto des MSV 02 e.V. Duisburg erfolgen.
Der jährliche Beitragseinzug per Lastschrift erfolgt jeweils zum Anfang eines Jahres.
Die halbjährliche Beitragszahlung erfolgt jeweils im ersten und siebten Monat des Jahres.
- Der Vorstand kann auf Antrag Ausnahmen gestatten.
- DIe Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Mandat im Lastschrifteinzug. Eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich.
Ausnahme hierbei sind Mitglieder aus der Schweiz sowie Fördermitglieder mit erhöhtem freiwilligen Beitrag ab 250,00 € / Jahr.
Das Beitragskonto des e.V. lautet: DE37 3505 0000 0200 2094 27 · BIC: DUISDE33xxx (Sparkasse Duisburg)
- Bei Vereinseintritt im laufenden Geschäftsjahr wird der anteilige Mitgliedsbeitrag zum Zeitpunkt des Eintritts per Lastschrift eingezogen.
- EIne einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 19,02 € ist für jedes neue Mitglied zu entrichten – unabhängig von der Beitragskategorie. Das Neumitglied erhält ein Begrüßungsschreiben mit
zusätzlicher (Plastik)Mitgliedskarte.
- Ein ermäßigter Beitragssatz wird vom MSV 02 e.V. Duisburg für Rentner, Personen mit Beeinträchtigungen (Schwerbehinderung), etc. angeboten. Der gültige Berechtigungsnachweis
für eine Ermäßigung muss dem Verein vor dem nächsten Beitragseinzug zum Anfang des neuen Geschäftsjahres zugeleitet worden sein, bzw. bei der Online-Anmeldung mit hochgeladen werden.
Liegt der Nachweis nicht vor, ist im aktuellen Beitragszeitrum der volle Beitrag zu entrichten.
- Der Vorstand kann auf Antrag in sozialen Härtefällen Ausnahmen in Bezug auf Beitragshöhe und Beitragszahlung gestatten.
Hinweis: Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder
Kinderzuschlag können mit Antragstellung eine Kostenübernahme beantragen und somit für Kinder unter 18 Jahren monatlich 15,00 € (bzw. bis zu 180,00 € jährlich) erhalten.
- Mitglieder der Einzelvereine aus der Ausgliederung 2006, die im Dachverein des MSV 02 e.V. Duisburg organisiert sind, erhalten einen pauschalierten Beitragssatz von jährlich 19,02 €, sofern
diese nachweislich bereits Mitglied des MSV 02 e.V. Duisburg im Jahr 2006 gewesen sind. Doppelmitgliedschaften mit späterem Eintritt erhalten den ermäßigten Beitragssatz (siehe Satzung, §4
Abs.5).
Hinweis: Zum jährlichen Abgleich dieser Mitgliedschaften müssen die Einzelvereine vor Beitragseinzug im Geschäftsjahr den notwendigen
Nachweis der bestehenden Doppelmitgliedschaft sowie Beitragsleistung im Einzelverein erbringen.
- DIe kostenbefreite Mitgliedschaft von Kleinkindern (0-5 Jahre) beinhaltet keine Vergünstigungen. Ein Bezug von Leistungen über diese Mitgliedschaft durch zugehörige
Erziehungsberechtigte ohne eigene Mitgliedschaft bzw. Dritte führt zur Deaktivierung der Mitgliedschaft.
- Innerhalb der Familienmitgliedschaft sind Kinder & Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vom Mitgliedsbeitrag befreit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres der Kinder
erlischt die Familienmitgliedschaft – die Mitgliedschaften für den bisherigen Beitragszahler der Familie sowie des bis dato kostenbefreiten Partners werden in Einzelmitgliedschaften gewandelt.
- Von der Beitragszahlung befreit sind:
– Ehrenmitglieder
– Mitglieder ab 50 Jahren Mitgliedschaft
– Mitglieder, die eine Einmalzahlung zur lebenslangen Mitgliedschaft entrichtet haben
– Aktive Spielerinnen der 1. Frauenmannschaft
– Aktive Schiedsrichter (mit Nachweis)
- Für Mitglieder, deren Beiträge bei Fälligkeit nicht eingezogen werden können, bzw. die dem Lastschrifteinzug widersprechen, ruhen mit sofortiger Wirkung sämtliche Mitgliedsrechte sowie
eingeräumte Vergünstigungen jedweder Art.
Die digitale Mitgliedskarte wird automatisch deaktiviert.
-
Ein zusätzliches Entgelt für die Ablehnung einer Lastschrift wird fällig, wenn die Bank den Zahlungsvorgang ablehnt
(meist wegen mangelnder Kontodeckung oder falscher Daten). Das Mitglied muss diese Gebühren tragen, wenn die Ablehnung durch sein
Verschulden (z.B. fehlende Deckung) verursacht wurde – zusätzlich können Mahngebühren anfallen.
§ 4 – Abteilungsbeiträge
- Unter Berücksichtigung des §2 dieser Beitragsordnung und §6 Abs.2 der Satzung sind die Abteilungsversammlungen nach vorheriger Zustimmung des Vorstands berechtigt,
abweichende Gebühren und Abteilungsumlagen für die eigenen Mitglieder der Abteilungen zu beschließen, sofern dies zur Erfüllung des Abteilungszweckes notwendig erscheint.
- Diese abteilungsbezogenen Sonderumlagen werden per Lastschriftverfahren eingezogen.
§ 5 – Kündigung
- Eine Kündigung der passiven Mitgliedschaft ist zum Ende des Jahres mit Wirkung zum 31.12. möglich.
- Die Kündigung einer aktiven Mitgliedschaft (= aktiv spielendes Mitglied NLZ / Frauenabteilung) kann saisonal bedingt jeweils zum
31.12. oder 30.06. des jeweiligen Geschäftsjahres erfolgen.
§ 6 – Sonstiges
- Der Ersatz sowie die Nachbestellung eines Mitgliedsausweises aus Hartplastik wird mit 19,02 € analog einmaliger Aufnahmegebühr berechnet.
- Mögliche Vergünstigungen für Mitglieder können nur über einen gültigen digitalen Mitgliedsausweis bzw. aktuellen Plastikausweis (mit QR-Code) in Verbindung mit dem Personalausweis
bezogen werden.